Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Locationsuche und Locationvermittlung, Organisation und Produktionsbetreuung durch
zlocationz, im Folgenden zlocationz genannt.
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Präambel
zlocationz bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Locationsuche, Locationvermittlung,
Produktionsorganisation und Produktionsbetreuung vor Ort. Der Auftraggeber wurde von zlocationz
ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass der Zlocationz im Namen und im Auftrag des Auftraggebers mit
Personen vor Ort verhandelt, die Verfügungsrechte / Zugangsrechte etc zu bestimmten Örtlichkeiten
(Locations) haben. Die mit diesen Personen vereinbarten Gebühren, Termine und Genehmigungen etc.
sind bis zur Zahlung der von diesen Personen geforderten Gebühren für diese Personen nicht bindend.
Der Auftraggeber ist deshalb darüber aufgeklärt worden, dass er somit keine einklagbaren Ansprüche
gegenüber zlocationz auf Erfüllung des zwischen zlocationz und den über eine Location
verfügungsberechtigten Personen getroffenen Vereinbarungen hat. Das Risiko der Durchführbarkeit des
Projekts und das Risiko vorgenannter Tatsachen ist dem Auftraggeber hinlänglich erklärt worden. Trotz
dieser Umstände erkennt er nachfolgend aufgeführte allgemeine Geschäftsbedingungen an.
I. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung als anerkannt und für den
Fall der Auftragsannahme als Vertragsbestandteil. Soweit unser Vertragspartner die Allgemeine
Geschäfts-und Lieferbedingungen im Einzelnen nicht angewendet wissen will, hat er uns dies
rechtzeitig noch vor der Auftragserteilung bzw. Auftragsannahme schriftlich unter Bekanntgabe seiner
Änderungen mitzuteilen. zlocationz ist in diesem Falle nicht verpflichtet, den Auftrag anzunehmen bzw.
auszuführen, kann jedoch seine Zustimmung zu den Änderungswünschen des Auftraggebers schriftlich
mitteilen. An übersandten/übergebenen Katalogen, Fotografien, Zeichnungen, Skizzen oder ähnlichem
behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Unsere sämtlichen Unterlagen dürfen ohne unsere
schriftliche Genehmigung anderen/fremden Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Abweichende
Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch
zlocationz.
II. Auftragserteilung
Es ist als branchenüblich festzustellen, dass Aufträge in vielen Fällen ohne schriftlichen Auftrag
mündlich/telefonisch erteilt und/oder bestätigt werden. Wird zlocationz aufgrund eines nur
mündlich/telefonisch erteilten und/oder bestätigten Auftrages tätig, so gilt der entsprechende Vertrag
nach mündlicher/telefonischer Auftragsannahme durch zlocationz als geschlossen, auch ohne
nachfolgenden schriftlichen Auftrag oder eine Auftragsbestätigung. Auch mit einer nur
mündlichen/schriftlichen Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung des
vereinbarten Honorars und der anfallenden Spesen etc.
III. Honorar -Entgelt
Der Auftraggeber zahlt zlocationz grundsätzlich das in dem Auftrag zwischen den Parteien vereinbarte
Honorar pro Tag, Telefonpauschale, Kilometergeld zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Honorarforderungen von zlocationz für eine erfolgte Locationsuche sind nicht vom Erfolg der Suche
oder der tatsächlichen Nutzung einer vorgeschlagenen Location abhängig; die Honorierung erfolgt
erfolgsunabhängig für die mit der Suche erbrachte Dienstleistung. Bei Aufträgen außerhalb der
Stadt/Region, in der das jeweils beauftragte Büro von zlocationz ansässig ist, trägt der Auftraggeber
ebenso sämtliche Spesen und Reisekosten. Die zwischen den Parteien vereinbarten Honorarsätze sind
bindend: Nachlässe (wie z.B. Skonti) werden nicht gewährt. Zur Annahme von Aufträgen ist locaztionz
nicht verpflichtet. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er mündlich, telefonisch, schriftlich oder
per Telefax bestätigt oder ausgeführt ist.
IV. Eigentumsvorbehalt
zlocationz stellt dem Auftraggeber Location-Unterlagen (Datenblätter, Fotos, Videos, etc.) nur zur
einmaligen Nutzung und zur Erfüllung eines Auftrages zur Verfügung. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, die ihm überlassenen Unterlagen zu vervielfältigen, anderweitig als vereinbart zu nutzen
oder nach Erhalt der Unterlagen aufgrund dieser Unterlagen unter Umgehung von zlocationz
entsprechende Buchungen vorzunehmen. Im Falle der Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber 25%
des Auftragsvolumens des ursprünglichen Auftrags als Schadenersatz. Die Geltendmachung eines
höheren, im Konkreten nachgewiesenen Schadenersatzbetrages bleibt vorbehalten.
V. Dienstleistungsumfang/-zeitraum/-gebühren
zlocationz bietet grundsätzlich die in der Präambel aufgeführten Dienstleistungen an. Das Honorar
gemäß Ziffer III. unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf den zwischen den
Parteien verhandelten Dienstleistungszeitraum. Verlängert sich der Dienstleistungszeitraum, erhöht sich
in entsprechender Anwendung die Gesamthonorierung.
VI. Zahlungsbedingungen
Vor Auftragserteilung wird von zlocationz ein Angebot erstellt. Sind hierin
Gebühren/Honorarsätze/Preise fremder dritter Unternehmen enthalten, stellt diese zlocationz dem
Auftraggeber so wie von dem Drittunternehmen berechnet in Rechnung. Von zlocationz mit über eine
Location verfügungsberechtigten Personen ausgehandelte Locationnutzungsgebühren sind vom
Auftraggeber unmittelbar an diese verfügungsberechtigten Personen zu zahlen. Ausnahmen bedürfen
der ausdrücklichen Vereinbarung und der Zustimmung durch zlocationz. Rechnungen, die zlocationz für
seine Leistungen an den Auftraggeber stellt, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu
begleichen.
VII. Haftungsumfang
Sämtliche zur korrekten Durchführung des Auftrages notwendigen Maßnahmen werden, soweit möglich
und notwendig, mit dem Auftraggeber zuvor abgestimmt. Auftretende Mängel, die auf die Ablehnung
einer von zlocationz vorgeschlagenen Maßnahme durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter
zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist eine vorherige Abstimmung mit dem
Auftraggeber nicht möglich, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Maßnahme im Sinne der
Handlungsweisen eines ordentlichen Kaufmanns einzuleiten bzw. durchzuführen. Sämtliche aus einer
solchen Maßnahme resultierenden Risiken und Verpflichtungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Übernahme von Risiken und Verpflichtungen kann der Auftraggeber ausschließlich bei Nachweis
der schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten von zlocationz ablehnen. Benötigt zlocationz zur
Durchführung des Auftrags die Dienste/die Hilfe Dritter/grundsätzlich Dritte, haftet zlocationz nur für
eigene Vermittlungs-und Organisationsfehler. Die Haftung für fahrlässiges, grob fahrlässiges,
schuldhaftes Handeln Dritter ist seitens zlocationz ausgeschlossen. Wird zlocationz mit der
Hintergrundsuche (Locationsuche) beauftragt, führt er diese grundsätzlich gegen entsprechend
vereinbartes Honorar, jedoch ohne Übernahme einer Erfolgsgarantie aus. zlocationz haftet nicht bei
Produktionsbeeinträchtigungen, -verzögerungen oder -ausfällen infolge höherer Gewalt, Unfällen,
Naturkatastrophen, ungünstigen Witterungen, Verweigerung behördlicher Genehmigungen, etc.,
politischen Unruhen, Stornierungen/Fehlbuchungen von eingeschalteten Unternehmen, Fehler und
Versäumnisse eingeschalteter Dritter, für entzogene Genehmigungen, kurzfristig durch andere Dritte
erhöhte Gebührenforderungen und in sämtlichen ähnlich gelagerten Fällen, auf die zlocationz keinen
unmittelbaren Einfluss hat. Die Haftung entfällt ebenfalls bei unvorhergesehener Arbeitsunfähigkeit des
von zlocationz gebuchten Locationscouts/Locationmanagers infolge Krankheit,Unfall oder ähnlichem.
zlocationz haftet in keinem Fall für Ansprüche von Locationinhabern oder Personen bzw. Behörden, die
über von zlocationz für Foto-oder Filmproduktionen vermittelten Örtlichkeiten verfügungsberechtigt
sind, die aus Schäden oder Verfehlungen resultieren, die vor, während oder nach der betreffenden
Foto-oder Filmproduktion durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter verursacht wurden und auf die
zlocationz keinen unmittelbaren Einfluss hatte. Die Haftungs-und Versicherungspflicht für solche Fälle
obliegt dem Auftraggeber.
VIII. Schlussbestimmungen
Für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Dies wird zwischen den Parteien auch für den Fall vereinbart, dass der
Vertragsabschluß in einem Land der Europäischen Union zustande kommt bzw. in einem anderen Land
weltweit. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist Berlin. Die Nichtigkeit
einzelner vorstehender Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vorschriften.
zlocationz 04/2007